
Gemeinden dürfen keine Elektrogeräte im Haushaltsabfall oder als Sperrgut zurücknehmen. Dies ist in der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahmen und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) festgesetzt. Sie dürfen diese Geräte jedoch separat sammeln. Gemeinden haben folgende Möglichkeiten:
1. Keine Sammlung von Elektrogeräten
Wenn die Gemeinde keine Sammlung von Elektrogeräten organisiert, kann sie im Abfallkalender Hinweise platzieren: Sie kann auf die kostenlosen Rückgabemöglichkeit beim Handel aufmerksam machen und an die nächstgelegene offizielle SWICO Recycling-Abgabestelle verweisen.2. Periodische Sammlungen
Die Gemeinde kann periodische Sammeltage veranstalten, zum Beispiel kombiniert mit Sammlungen von Sonderabfall. Danach hat sie zwei Möglichkeiten:1. Sie kann mit dem Formular «Sammeltag Elektronikgeräte für Gemeinden» SWICO Recycling avisieren. Dieser organisiert den kostenlosen Abtransport und das kostenlose Recycling.
2. Sie kann die gesammelten Geräte von Zeit zu Zeit zur nächstgelegenen offiziellen SWICO Recycling-Abgabestelle transportieren.
3. Eigene Abgabestelle
Eine bestehende Sammelstelle in einer Gemeinde wird zur offiziellen SWICO-Recycling-Abgabestelle für Elektrogeräte erweitert. Diese Möglichkeit ist für Gemeinden ab einer jährlichen Sammelmenge von 5 Tonnen Altgeräten sinnvoll. SWICO Recycling stellt Paletten zur Verfügung, der Abtransport und das Recycling sind kostenlos.
| Abholauftrag Gemeinden (DOC, 172 KB) |
Häufige Fragen: